§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Romana Oswald, Bogengasse 6, 3730 Eggenburg (im Folgenden „Anbieterin") im Bereich Mentaltraining und Kommunikationstraining, insbesondere Einzeltraining, Paarcoaching sowie Gruppen-Workshops und Teambuilding — unabhängig davon, ob die Leistung online oder vor Ort erbracht wird (im Folgenden „Leistung"). Vertragspartner ist die volljährige natürliche Person bzw. das Unternehmen, das eine Leistung bei der Anbieterin bucht (im Folgenden „Kundin/Kunde").
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich Anbieterin und Kundin/Kunde über Leistung, Termin und Honorar einig sind — unabhängig davon, ob die Vereinbarung schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über das Online-Buchungssystem der Anbieterin erfolgt. Eine gesonderte Unterschrift ist für das wirksame Zustandekommen des Vertrags nicht erforderlich (§ 863 ABGB).
(2) Die Anbieterin weist rechtzeitig vor Vertragsabschluss auf diese AGB sowie auf die Datenschutzerklärung hin (jeweils abrufbar unter www.romanaoswald.com). Mit der Buchung erkennt die Kundin/der Kunde beide als Vertragsbestandteil an.
§ 3 Leistungsbeschreibung, Abgrenzung zu Therapie und Heilbehandlung
(1) Coaching, Mentaltraining und Kommunikationstraining im Sinne dieser AGB stellen keine Psychotherapie, keine psychologische Behandlung und keine medizinische Heilbehandlung dar und ersetzen eine solche nicht. Im Rahmen der Leistung werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilkunde im gesetzlichen Sinn ausgeübt.
(2) Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin vor Beginn der Zusammenarbeit über bestehende Diagnosen, laufende ärztliche, psychologische oder psychotherapeutische Behandlungen sowie eine relevante Medikamenteneinnahme zu informieren. Bestehen Anhaltspunkte für eine Erkrankung, wird die Anbieterin den Besuch einer entsprechenden Fachperson empfehlen.
(3) Die Kundin/der Kunde handelt in jeder Phase der Zusammenarbeit eigenverantwortlich und ist für ihr/sein Wohlbefinden sowie ihre/seine physische und psychische Gesundheit während der Leistung selbst verantwortlich.
§ 4 Honorar und Zahlung
(1) Das Honorar richtet sich nach der bei Buchung vereinbarten bzw. im jeweiligen Angebot genannten Preisliste.
(2) Die Rechnungslegung erfolgt nach Erbringung der Leistung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen zu verrechnen.
§ 5 Terminvereinbarung, Absage und Stornogebühr
(1) Termine werden zwischen Anbieterin und Kundin/Kunde einvernehmlich vereinbart und sind beidseitig verbindlich.
Einzeltraining und Paarcoaching
• Absage bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei.
• Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars werden in Rechnung gestellt.
• Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars werden in Rechnung gestellt.
• Nichterscheinen ohne vorherige Absage: 100 % des vereinbarten Honorars werden in Rechnung gestellt, unabhängig vom Zeitpunkt der versäumten Absage.
Workshops mit offener Einzelanmeldung
• Absage bis 14 Tage vor dem Workshop-Termin: kostenfrei.
• Absage zwischen 14 und 7 Tagen vorher: 50 % des vereinbarten Honorars werden in Rechnung gestellt.
• Absage weniger als 7 Tage vorher oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars werden in Rechnung gestellt.
• Ein Workshop mit offener Einzelanmeldung findet ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen statt. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist die Anbieterin berechtigt, den Workshop bis spätestens 3 Tage vor dem Termin abzusagen oder zu verschieben; für den ausgefallenen Termin entsteht keine Zahlungspflicht.
Von Unternehmen/Gruppen als Ganzes gebuchte Workshops und Teambuildings
Für als Gesamtpaket gebuchte Firmen- und Gruppen-Workshops (feste Teilnehmerzahl durch die auftraggebende Stelle) gilt keine Mindestteilnehmerzahl-Regelung; die Absage-Staffel für Einzeltraining gemäß Abs 2 gilt sinngemäß, sofern nicht individuell anders vereinbart.
Absage durch die Anbieterin
Muss die Anbieterin selbst einen vereinbarten Termin absagen (z. B. wegen Krankheit), bietet sie der Kundin/dem Kunden einen zeitnahen Ersatztermin an. Kommt kein Ersatztermin zustande, entsteht für den ausgefallenen Termin keine Zahlungspflicht.
Die vorstehenden Regelungen gelten unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechts gemäß § 6.
§ 6 Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Wird ein Termin ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Anbieterin und Kundin/Kunde vereinbart (z. B. per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über das Online-Buchungssystem), handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Verbraucherinnen und Verbrauchern steht in diesem Fall grundsätzlich ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu, ohne Angabe von Gründen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung (z. B. per E-Mail) vor Fristablauf abgesendet wird.
(2) Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Leistung vorzeitig, wenn die Anbieterin mit der Erbringung der Leistung erst nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung der Kundin/des Kunden begonnen hat und die Kundin/der Kunde vor Beginn der Leistung ausdrücklich bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass sie/er das Rücktrittsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung verliert (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Diese Zustimmung und Bestätigung werden im Rahmen der Terminbestätigung eingeholt.
(3) Für ein kostenloses Erstgespräch ohne Zahlungsverpflichtung ist Abs 2 ohne Bedeutung.
§ 7 Verschwiegenheit
Die Anbieterin und allfällige Mitarbeiter:innen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Kundin/der Kunde die Anbieterin ausdrücklich davon entbindet oder eine gesetzliche bzw. gerichtliche Auskunftspflicht besteht. Die Anbieterin ist berechtigt, die Zusammenarbeit anonymisiert im Rahmen von Supervision oder Intervision zu reflektieren.
§ 8 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet für Schäden, die aus der Erbringung ihrer Leistung entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für Personenschäden bleibt von Abs 1 unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Sämtliche Maßnahmen, die die Kundin/der Kunde aufgrund der Leistung eigenständig setzt, liegen in ihrem/seinem eigenen Verantwortungsbereich.
(4) Für Sessions, die über Drittanbieter-Kommunikationsplattformen (insbesondere Zoom, Microsoft Teams, Google Meet, WhatsApp oder vergleichbare Tools zur Online-Aufstellungsarbeit) durchgeführt werden, haftet die Anbieterin nicht für technische Störungen, Verbindungsabbrüche, Ausfälle, Sicherheitslücken oder Datenverluste, die im Verantwortungs- und Einflussbereich des jeweiligen Drittanbieters liegen und von der Anbieterin nicht zu vertreten sind. Fällt eine Session dadurch ganz oder überwiegend aus, gilt § 5 (Absage durch die Anbieterin) sinngemäß. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Anbieterin nach der DSGVO für die im Rahmen dieser Tools verarbeiteten Daten bleibt von dieser Haftungsbegrenzung unberührt; Einzelheiten dazu, auch zum Vorgehen bei einer Datenschutzverletzung auf Seiten eines dieser Drittanbieter, regelt § 9 in Verbindung mit Abschnitt 8 der Datenschutzerklärung.
§ 9 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der Anbieterin in der jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter www.romanaoswald.com/datenschutz.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher:innen gelten die zwingenden Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, sofern diese vorteilhafter sind.
(2) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz der Anbieterin sachlich zuständige Gericht zuständig.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr im wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu ersetzen.
(4) Änderungen dieser AGB werden auf der Website veröffentlicht und gelten ab dem angegebenen Datum für neu geschlossene Verträge.
Stand: 28.09.2026
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